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    Hier ein Beispiel für einen Eintrag:
    Eintrag
       BUCHTIPP
    Machen Sie sich selbst ein Bild
    Nato-Geheimarmeen
    in Europa

    Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung.
    Ermordet ein demokratischer Staat unschuldige Bürger?
    Das Buch Daniele Gansers über die Geheimarmeen der NATO im Kalten Krieg ist auf Deutsch erschienen in der Übersetzung von Carsten Roth. Unvollstellbar und doch ist es eine Tatsache: Unter dem Deckmantel einer kommunistischen Bedrohung wurde mit bundesdeutscher Beteiligung eine Terror-Organisation erschaffen. Was man auf dem Umschlag liest, klingt anfangs unglaubwürdig. Es ist diametral der normalen Auffassungs- und Erfahrungswelt. Geplanter Terror eines demokratischen Staates gegen seine eigenen Bürger ist ein Widerspruch in sich. Doch der Schock kommt nachhaltig. Die Doktorarbeit des Baseler Historik-Professors trägt nüchtern und sorgfältig Tausende von Fakten zusammen, die jede Ignoranz unmöglich machen...
    Vom Schweizer Historik Professor Daniele Ganser (Broschiert - April 2009) 446 Seiten, 29,80 Euro

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    THEMA Privatschulden
    Die Schufa hat über 400 Millionen Datensätze zur privaten Verschuldung aus allen Bundesländern und in Landkreisen grafisch ausgewertet. Untersucht wurden Versandhandelsrechnungen, Kreditausfälle und Privatinsolvenzen als Messlatte für die aktuelle Ver- und Überschuldungssituation von Privatpersonen in Deutschland. Der Schufa, der landesweit Zahlungsstörungen gemeldet werden, hat Zugriff auf diese Kriterien, die in unterschiedlicher Gewichtung in den sogenannten Privatverschuldungsindex (PVI) zusammengefasst werden. Wissenschaftler haben festgestellt, dass private Haushalte mit Alleinerziehenden, Ein-Personen-Haushalte, Haushalte mit jungen Haupteinkommensbeziehenden bis 24 Jahre und Haushalte der unteren Einkommensgruppen ein besonders hohes privates Überschuldungs-Risiko haben. Etwa jeder dritte überschuldete Privathaushalt mit Konsumentenkrediten ist darüber hinaus von Arbeitslosigkeit betroffen. Als weitere Gründe für finanzielle Probleme gelten Scheidungen, mangelnde finanzielle Allgemeinbildung sowie Unerfahrenheit und Informationslücken in Geldangelegenheiten. Hier ist das Handeln von allen gefragt, die in unserer Gesellschaft zu einer besseren Finanzbildung beitragen können. Der Schufa Privat-Haushalt-Schuldenkompass basiert auf der Analyse von 407 Millionen anonymisierten Schufa-Daten von rund 64 Millionen volljährigen Personen. Hinzu kommen externe Finanzanalysen.
    Es lohnt sich immer einen Neuanfang zu starten...
    "Wie werde ich endlich meine Schulden los?"
    Immer mehr überschuldete Menschen und Familien stellen sich diese Frage – auch Sie? Der Weg zur Entschuldung mag mühsam sein – aber es lohnt sich. Unsere langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Schuldnerberatung zeigen dies. Wir geben Ihnen umfangreiche Unterstützung für den Schritt in eine schuldenfreie Zukunft – Ihre Zukunft. Seit nunmehr über 10 Jahren arbeiten die Macher von keine-schulden.com erfolgreich auf dem Gebiet der Schuldenberatung und -regulierung. Somit wählen Sie den richtigen Partner.

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    THEMA Telefonwerbung
    Mehr Schutz vor lästiger Telefonwerbung
    Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt.
    Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife.
    Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist bereits nach geltendem Recht unlauter und damit verboten.
    Der Bundesrat hat nunmehr am 15.05.2009 grünes Licht für das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ gegeben.
    Hiernach sollen Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig mit einer Geldbuße geahndet werden können.
    Auch sollen Call Center künftig ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken dürfen und Verstöße hiergegen sollen ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden können.
    Zudem soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht werden, sich mittels eines Widerrufs von bestimmten, insbesondere am Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen. Dies gilt zum einen für telefonisch geschlossene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über die Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen. Zum anderen soll Verbraucherinnen und Verbrauchern bei allen Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung ein Widerrufsrecht zustehen, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt.
    Schließlich soll das „Unterschieben“ von Verträgen per Telefon oder im Internet erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden oder die Vollmacht dazu in Textform abgefasst sein. Hierdurch soll zudem den Verbrauchern deutlicher als bisher vor Augen geführt werden, dass sie bei Widerruf des neu abgeschlossenen Vertrages an die Kündigung des bestehenden Dauerschuldverhältnisses gebunden bleiben, dass also weder der alte noch der neue Vertrag Gültigkeit hat.

    Rechtsanwalt Leonhard Breuer

    THEMA Rauchverbot
    Mietwohnung und Gemeinschaftsräume
    Blauer Dunst löst häufig Streit aus und nicht selten endet der Zwist vor Gericht. Wegen der Gefahren des Passivrauchens gilt zum Schutz der Nichtraucher ein umfassendes Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen. Wo darf noch geraucht werden? Kann der Vermieter ein Rauchverbot anordnen?

    Der blaue Dunst löst häufig auch zwischen Mietern und Vermietern Streit aus. Hierbei gilt: Der Vermieter ist nicht dazu berechtigt, ein Rauchverbot in der Wohnung des Mieters anzuordnen. Raucht ein Mieter allerdings in der Mietwohnung, so muss er unter Umständen die Renovierungskosten zur Beseitigung von Nikotinschäden tragen. Das gilt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch nur für Schäden, die über normale Abnutzungsschäden hinausgehen. Genauer gesagt: Erst wenn sich die Nikotinschäden nicht durch Streichen der Wände oder Reinigung des Teppichs beseitigen lassen, besteht eine Ersatzpflicht des Mieters (Az.: VIII ZR 37/07).

    Der Vermieter ist jedoch dazu berechtigt, ein Rauchverbot für das Treppenhaus und die anderen Gemeinschaftsräume (Keller, Waschküche etc.) zu verhängen. Da das Treppenhaus zu den häuslichen Gemeinschaftsräumen zählt, darf er dort ein Rauchverbot anordnen, zum Schutz der anderen Mieter und zum Brandschutz. Anderes gilt nur für den Wohnbereich des Einzelmieters, also Mietwohnung, Balkon oder Terrasse. An ein Rauchverbot in Gemeinschaftsräumen müssen sich sogar Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus halten, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dies mehrheitlich beschlossen hat (Amtsgericht Hannover, Az.: 70 II 414/99). Hält sich der Mieter nicht an das Rauchverbot in den Gemeinschaftsräumen, kann ihm der Vermieter eine Abmahnung erteilen. Bei einem erneuten Verstoß ist dann sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses möglich.

    Quelle: Anwalt.de



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    THEMA „1-Euro-GmbH“
    Gesellschaftsrecht
    Das MoMiG und die neue Unternehmergesellschaft (UG)
    Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 1. November 2008 in Kraft getreten.

    Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) nennt.

    Bei dieser handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine besondere Ausgestaltung der GmbH. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die klassische GmbH 25.000 € Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der UG nur 1 € - daher auch die Bezeichnung „1-Euro-GmbH“.

    Ist das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt, kann die haftungsbeschränkte UG in das Handelsregister eingetragen werden.

    Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss bei der UG mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmiert werden. Daran erkennen potenzielle Geschäftspartner die beschränkte Haftung und die geringe Kapitalausstattung.

    Die Unternehmergesellschaft hat eine gesetzliche Rücklage zu bilden, die nicht ausgeschüttet oder zweckentfremdet werden darf. In diese sind mindestens 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss einzustellen. Auf diese Weise soll die Unternehmergesellschaft das Mindeststammkapital der normalen GmbH ansparen. Ist diese Rücklage auf 25.000 € angestiegen, kann sie – muss aber nicht – in die GmbH umfirmieren.

    Fazit: Sollten Sie für die Zukunft eine Unternehmensgründung planen und das notwendige Stammkapital einer klassischen GmbH nicht aufbringen können oder wollen, so sollten Sie insbesondere die Gründung einer Unternehmensgesellschaft in Erwägung ziehen. Gegenüber der englischen Limited ist sie schon allein wegen der stärkeren persönlichen Haftung des Directors und des Secretary für eigenes Fehlverhalten und der fremden Sprache zu bevorzugen. So sind bei der englischen Limited z.B. sämtliche Bilanzen nach englischem Steuerrecht in Englisch abzugeben, was üblicherweise mit erheblichen weiteren Kosten für einen Steuerberater verbunden ist.

    Quelle: RA Leonhard Breuer

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    THEMA Internet-Abzocke
    Allgemeines Zivilrecht - Vertragsrecht
    Internet-Abzocke durch angebliche Abos
    Immer wieder versuchen unseriöse Internetanbieter, Seitenbesucher durch angeblich abgeschlossene kostenpflichtige Abos in die Falle zu locken. So wird durch scheinbar kostenlose Angebote, z.B. die Berechnung der Lebenserwartung, die Neugier der Besucher geweckt. Unter dem Anmeldebutton versteckt befindet sich dann ein Hinweis, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird. Der nichtsahnende Benutzer findet einige Tage später eine saftige Rechnung im Briefkasten.
    Dieser Masche hat das Amtsgericht München (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, rechtskräftig!) jetzt einen Riegel vorgeschoben und die entsprechenden Klauseln für unwirksam erklärt. In der Pressemitteilung des Amtsgerichts München wird über die Urteilsbegründung berichtet:
    Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt.

    Musterbrief gegen Internet-Abzocke
    Wenn über die Entgeltlichkeit der Internetseite gezielt getäuscht wird, indem beispielsweise das Zustandekommen eines entgeltlichen Laufzeitvertrags verschwiegen oder im Kleingedruckten versteckt wird, kommt eine Vereinbarung entsprechenden Inhalts nicht zustande. In solchen Fällen ist zu empfehlen, keine Zahlungen zu leisten.

    Zahlungsaufforderungen könnten mit folgendem Schreiben beantwortet werden:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die in Ihrem Schreiben vom … erhobene Forderung weise ich zurück.
    Ich habe den von Ihnen behaupteten entgeltlichen Vertrag nicht abgeschlossen. Ein entgeltlicher Vertrag kommt nicht zustande, wenn über die Zahlungspflicht nicht oder nur an versteckter Stelle aufgeklärt wird (AG München, Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06, rechtskräftig). So verhält es sich auf der von Ihnen zitierten Internetseite.

    Mit freundlichen Grüßen
    xxxxxxxxx”


    Quelle: Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
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