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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net
Archivierung der auf rechtanwalt.net veröffentlichten Beiträge
Archiv 2009/3
Recht und Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland
Wider dem tierischen Ernst
Gedanken eines Politikers...zur Bundestagswahl
"Glück, das ist einfach eine gute Gesundheit und ein schlechtes Gedächtnis."
Tip an die Abgeordneten des Bundestages
"Die Verfassung eines Staates sollte so sein, dass sie die Verfassung des Bürgers nicht ruiniert."
Geschlechtsspezifisch
"Eine Frau sorgt sich um die Zukunft, bis sie einen Ehemann findet. Ein Mann macht sich nie Sorgen um die Zukunft, bis er eine Ehefrau findet"
Der Feminist:
"Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens... zum Beispiel Männer."
Anwalt & Werbung
Die Mehrheit der Anwälte glaubt nicht daran, neue Mandanten über das Internet gewinnen zu können.
Dies ist das Ergebnis einer Telefonumfrage, in welcher vornehmlich Einzelanwälte und kleinere Kanzleien befragt
wurden...weiter
Achtung!!! Ab sofort können Sie Ihre Kanzlei unter
Adressen Rechtsanwalt auf dieser Homepage eintragen lassen! Bei Interesse bitte unter dieser Mailadresse melden: mailto: qwer1225@gmail.com - Sollten Sie über eine eigene Website verfügen ist ein kostenloser Eintrag gegen einen Backlink von Ihrer Seite möglich.
Hier ein Beispiel für einen Eintrag: Eintrag
BUCHTIPP
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Nato-Geheimarmeen
in Europa
Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung.
Ermordet ein demokratischer Staat unschuldige Bürger?
Das Buch Daniele Gansers über die Geheimarmeen der NATO im Kalten Krieg ist auf Deutsch erschienen in der Übersetzung
von Carsten Roth. Unvollstellbar und doch ist es eine Tatsache: Unter dem Deckmantel einer kommunistischen Bedrohung
wurde mit bundesdeutscher Beteiligung eine Terror-Organisation erschaffen.
Was man auf dem Umschlag liest, klingt anfangs unglaubwürdig. Es ist diametral der normalen Auffassungs- und
Erfahrungswelt. Geplanter Terror eines demokratischen Staates gegen seine eigenen Bürger ist ein Widerspruch in sich.
Doch der Schock kommt nachhaltig. Die Doktorarbeit des Baseler Historik-Professors trägt nüchtern und sorgfältig
Tausende von Fakten zusammen, die jede Ignoranz unmöglich machen...
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Vom Schweizer Historik Professor Daniele Ganser (Broschiert - April 2009) 446 Seiten, 29,80 Euro
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THEMA Privatschulden
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Die Schufa hat über 400 Millionen Datensätze zur privaten Verschuldung aus allen Bundesländern und in Landkreisen
grafisch ausgewertet. Untersucht wurden Versandhandelsrechnungen, Kreditausfälle und Privatinsolvenzen als Messlatte
für die aktuelle Ver- und Überschuldungssituation von Privatpersonen in Deutschland.
Der Schufa, der landesweit Zahlungsstörungen gemeldet werden, hat Zugriff auf diese Kriterien, die in unterschiedlicher
Gewichtung in den sogenannten Privatverschuldungsindex (PVI) zusammengefasst werden.
Wissenschaftler haben festgestellt, dass private Haushalte mit Alleinerziehenden, Ein-Personen-Haushalte, Haushalte
mit jungen Haupteinkommensbeziehenden bis 24 Jahre und Haushalte der unteren Einkommensgruppen ein besonders hohes
privates Überschuldungs-Risiko haben. Etwa jeder dritte überschuldete Privathaushalt mit Konsumentenkrediten ist
darüber hinaus von Arbeitslosigkeit betroffen. Als weitere Gründe für finanzielle Probleme gelten Scheidungen,
mangelnde finanzielle Allgemeinbildung sowie Unerfahrenheit und Informationslücken in Geldangelegenheiten. Hier ist
das Handeln von allen gefragt, die in unserer Gesellschaft zu einer besseren Finanzbildung beitragen können.
Der Schufa Privat-Haushalt-Schuldenkompass basiert auf der Analyse von 407 Millionen anonymisierten
Schufa-Daten von rund 64 Millionen volljährigen Personen. Hinzu kommen externe Finanzanalysen.
Es lohnt sich immer einen Neuanfang zu starten... "Wie werde ich endlich meine Schulden los?"
Immer mehr überschuldete Menschen und Familien stellen sich diese Frage – auch Sie?
Der Weg zur Entschuldung mag mühsam sein – aber es lohnt sich.
Unsere langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der
Schuldnerberatung zeigen dies.
Wir geben Ihnen umfangreiche Unterstützung für den Schritt in eine schuldenfreie Zukunft – Ihre Zukunft.
Seit nunmehr über 10 Jahren arbeiten die Macher von keine-schulden.com erfolgreich auf dem
Gebiet der Schuldenberatung und -regulierung.
Somit wählen Sie den richtigen Partner.
Die Anfrage selbst, die Bearbeitung sowie Angebotserstellung sind für den Kunden
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THEMA Telefonwerbung
Mehr Schutz vor lästiger Telefonwerbung
Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucher erheblich belästigenden Problem
entwickelt.
Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise
oder günstige Telefontarife.
Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist bereits nach
geltendem Recht unlauter und damit verboten.
Der Bundesrat hat nunmehr am 15.05.2009 grünes Licht für das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und
zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ gegeben.
Hiernach sollen Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung künftig mit einer Geldbuße
geahndet werden können.
Auch sollen Call Center künftig ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken dürfen und Verstöße hiergegen sollen
ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Zudem soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht werden, sich mittels eines Widerrufs von bestimmten,
insbesondere am Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen. Dies gilt zum einen für telefonisch geschlossene Verträge
über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über die Erbringung von Wett- und
Lotterie-Dienstleistungen. Zum anderen soll Verbraucherinnen und Verbrauchern bei allen Fernabsatzverträgen über
die Erbringung von Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung ein Widerrufsrecht zustehen, wenn
keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt.
Schließlich soll das „Unterschieben“ von Verträgen per Telefon oder im Internet erschwert werden. Für einen
Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt
werden oder die Vollmacht dazu in Textform abgefasst sein. Hierdurch soll zudem den Verbrauchern deutlicher als
bisher vor Augen geführt werden, dass sie bei Widerruf des neu abgeschlossenen Vertrages an die Kündigung des
bestehenden Dauerschuldverhältnisses gebunden bleiben, dass also weder der alte noch der neue Vertrag
Gültigkeit hat.
Rechtsanwalt Leonhard Breuer
THEMA Rauchverbot
Mietwohnung und Gemeinschaftsräume
Blauer Dunst löst häufig Streit aus und nicht selten endet der Zwist vor Gericht. Wegen der Gefahren des
Passivrauchens gilt zum Schutz der Nichtraucher ein umfassendes Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen. Wo darf
noch geraucht werden? Kann der Vermieter ein Rauchverbot anordnen?
Der blaue Dunst löst häufig auch zwischen Mietern und Vermietern Streit aus. Hierbei gilt: Der Vermieter ist nicht
dazu berechtigt, ein Rauchverbot in der Wohnung des Mieters anzuordnen. Raucht ein Mieter allerdings in der
Mietwohnung, so muss er unter Umständen die Renovierungskosten zur Beseitigung von Nikotinschäden tragen. Das gilt
nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch nur für Schäden, die über normale Abnutzungsschäden hinausgehen. Genauer
gesagt: Erst wenn sich die Nikotinschäden nicht durch Streichen der Wände oder Reinigung des Teppichs beseitigen
lassen, besteht eine Ersatzpflicht des Mieters (Az.: VIII ZR 37/07).
Der Vermieter ist jedoch dazu berechtigt, ein Rauchverbot für das Treppenhaus und die anderen Gemeinschaftsräume
(Keller, Waschküche etc.) zu verhängen. Da das Treppenhaus zu den häuslichen Gemeinschaftsräumen zählt, darf er dort
ein Rauchverbot anordnen, zum Schutz der anderen Mieter und zum Brandschutz. Anderes gilt nur für den Wohnbereich
des Einzelmieters, also Mietwohnung, Balkon oder Terrasse. An ein Rauchverbot in Gemeinschaftsräumen müssen sich sogar
Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus halten, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dies mehrheitlich
beschlossen hat (Amtsgericht Hannover, Az.: 70 II 414/99). Hält sich der Mieter nicht an das Rauchverbot in den
Gemeinschaftsräumen, kann ihm der Vermieter eine Abmahnung erteilen. Bei einem erneuten Verstoß ist dann sogar eine
Kündigung des Mietverhältnisses möglich.
Quelle: Anwalt.de
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THEMA „1-Euro-GmbH“
Gesellschaftsrecht
Das MoMiG und die neue Unternehmergesellschaft (UG)
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist am 1. November 2008 in
Kraft getreten.
Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich, eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) nennt.
Bei dieser handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine besondere Ausgestaltung der GmbH.
Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die klassische GmbH 25.000 €
Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der UG nur 1 € - daher auch die Bezeichnung „1-Euro-GmbH“.
Ist das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt, kann die haftungsbeschränkte UG in das Handelsregister eingetragen
werden.
Bei Rechtsgeschäften und im Geschäftsverkehr muss bei der UG mit dem Zusatz „UG haftungsbeschränkt“ oder
„Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ firmiert werden. Daran erkennen potenzielle Geschäftspartner die
beschränkte Haftung und die geringe Kapitalausstattung.
Die Unternehmergesellschaft hat eine gesetzliche Rücklage zu bilden, die nicht ausgeschüttet oder zweckentfremdet
werden darf. In diese sind mindestens 25 % des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss
einzustellen. Auf diese Weise soll die Unternehmergesellschaft das Mindeststammkapital der normalen GmbH ansparen.
Ist diese Rücklage auf 25.000 € angestiegen, kann sie – muss aber nicht – in die GmbH umfirmieren.
Fazit: Sollten Sie für die Zukunft eine Unternehmensgründung planen und das notwendige Stammkapital einer klassischen
GmbH nicht aufbringen können oder wollen, so sollten Sie insbesondere die Gründung einer Unternehmensgesellschaft in
Erwägung ziehen. Gegenüber der englischen Limited ist sie schon allein wegen der stärkeren persönlichen Haftung des
Directors und des Secretary für eigenes Fehlverhalten und der fremden Sprache zu bevorzugen. So sind bei der
englischen Limited z.B. sämtliche Bilanzen nach englischem Steuerrecht in Englisch abzugeben, was üblicherweise mit
erheblichen weiteren Kosten für einen Steuerberater verbunden ist.
Quelle: RA Leonhard Breuer
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