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Januar, Februar, März 2008
01/2008 THEMA: Das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Freibrief zum Terror gegen Raucher und Restaurants?
Bis Anfang des Jahres 2008 werden alle Bundsländer über ein Nichtrauchergesetz verfügen. Natürlich gibt es auch hier, wie bei fast jedem Gesetz, Ausnahmen und Sonderregelungen. Diese sind in den jeweiligen Gesetzen klar definiert.
Trotz der Wichtigkeit für die Gesundheit der Nichtraucher, bleibt zu hoffen, daß diese sich ein wenig tolerant zeigen und keine Übertreibungen zugelassen werden.
Kürzlich erfuhr ich über den Betreiber eines Restaurants in einer sächsischen Großstadt, dessen Restaurant im Erdgeschoß einer großen Eigentumsanlage integriert ist, daß sich die Eigentümer einer Wohnung 4 Stockwerke über dem Restaurant beschwerten.
Was war der Grund?: Die Restaurantbesucher, die Raucher sind, mußten auf Grund des Rauchverbotes (was der Besitzer schon 1 Monat vorab als Test eingeführt hat) im Inneren der Gasträume zum Rauchen vor die Tür treten. Der Eigentümer genannter Wohnung beschwerte sich nun über den im Freien aufsteigenden Tabakrauch (4 Stockwerke höher!!). Er will allen Ernstes betreiben, daß dies auch noch verboten wird und er will Veranstaltungen (Weinachtsfeiern,e.t.c. - im kleinen Rahmen) seitens des Restaurants verbieten lassen. Denn bei mehr Besuchern gibt's natürlich auch mehr im Freien rauchende Gäste.
Wie weit wird dieser Streit gehen? Muß der Restauranteigentümer (Familienvater mit 2 Kindern) etwa sein Restaurant schließen? Verliert er dadurch die Quelle zum Lebensunterhalt für seine Familie? Dieses Beispiel zeigt, welch irre Blüten "Gesetzestreue" treiben kann. Auch hier ist, wie überall, doch wohl eher Toleranz gefragt. Man kann nur hoffen, daß sich kein Richter findet, der zugunsten der WG-Eigentümer urteilt...
Das Rauchverbot im Freistaat Sachsen
Das Rauchen ist ab 01.02.2008 in folgenden Einrichtungen untersagt:
- Behörden und Organisationseinheiten der Verwaltung des Freistaates Sachsen (hiervon erfasst sind z.B. auch die staatlichen Hochschulen)
- Sächsischer Landtag
- Gerichte des Freistaates Sachsen
- Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland und Mitteldeutscher Rundfunk
- Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Arztpraxen, Ärztehäuser, Blutspendestellen
- medizinische Labors und Werkstätten, Apotheken
- Schulen, auch solche in freier Trägerschaft, einschließlich der Schullandheime und der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- private Hochschulen
- Staatliche Studienakademien
- Einrichtungen der über- und außerbetrieblichen Ausbildung
- Heime (z.B. Altenheime, Pflegeheime)
- Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Jugendherbergen
- öffentlich zugängliche Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung, Vorführung oder Ausstellung künstlerischer, unterhaltender, wissenschaftlicher oder historischer Inhalte, Werke oder Objekte dienen
- Sportstätten
- Gaststätten im Sinne von § 1 des Gaststättengesetzes sowie Einrichtungen, die den Vorschriften des Gaststättengesetzes unterliegen
- Spielbanken und Spielhallen
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Erste "Gegenmassnahmen"
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung Sachsen-Anhalt/Halle Clubhaus für Raucher geplant
Mit der Umwidmung seines Lokals in ein Clubhaus für Raucher will ein Gastwirt aus dem Salzlandkreis dem neuen Nichtraucherschutzgesetz entgehen.
Es sei inzwischen in Gerlebogk ein Verein "Clubhaus der Raucher" gegründet worden, der bundesweiter Dachverband für weitere Ortsvereine und Clubhäuser werden soll, sagte Peter Kranz der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung. Mehr als 200 Gastwirte aus ganz Deutschland hätten bereits Interesse bekundet. Eintritt sollen nur Vereinsmitglieder erhalten, damit handelt es sich nach Überzeugung des Wirts nicht mehr um eine öffentliche Gaststätte, für die das Rauchverbot gilt. Das Sozialministerium hielt sich gestern bei der Frage nach der Zulässigkeit dieser Pläne bedeckt. Dies müssten Behörden vor Ort prüfen, hieß es. Sachsen-Anhalter seien offensichtlich sehr fantasievoll, allerdings nicht unbedingt im Sinne der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz der Nichtraucher... Ende Artikel
Und noch eine Frage bewegt mich sehr... wäre die ganze Aktion unter Altbundeskanzler Schmidt auch so zum Tragen gekommen?... bekanntermaßen bekennender Raucher...Inzwischen wurde gegen ihn und seine Frau Loki Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt.
Siehe den Beitrag Respekt in Deutschland - Ordensträger zeigt Eheleute Schmidt an!
Soviel zur Toleranz einiger Nichtraucher!
Und so sieht's im Moment in Bayern aus: Rauchverbot in Bayern-Schlappe zur Kommunalwahl
Die Umsetzungstermine in den Bundesländern und die Gesetzestexte als PDF-Dokument Zur Ansicht bitte die Flaggen der Bundesländer anklicken.
01.08.2007
01.01.2008
Keine Infos
01.01.2008
20.08.2007
01.01.2008
01.10.2007
01.01.2008
01.08.2007
01.08.2007
01.01.2008
15.02.2008
01.01.2008
01.02.2008
01.01.2008
01.01.2008
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