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Archivierung der auf rechtanwalt.net veröffentlichten Beiträge
Dezember 2007
Ein interessanter Artikel zum gegenwärtig heiß diskutierten Thema - Innere Sicherheit, Schutz vor Terrorismus.
Die Frage kann nicht sein, ob der Staat zu sicherheitsrelevanten Maßnahmen berechtigt ist, sondern sie muß lauten:
Wie schützt der Staat die Bürger vor dem Mißbrauch von Maßnahmen?
Hier nun ein Situationsbericht auf der Grundlage eines Artikels von Andreas Ulrich, niedergeschrieben im "Spiegel".
12/07 - Thema: Das Ohr in der Tasche
Dank moderner Technik kann die Polizei Handys so programmieren, dass sie wie eine Wanze funktionieren - unbemerkt vom Besitzer.
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Was wird getan ?
Zwar könnten Behörden Gespräche Kurznachrichten mithören und -lesen, Standorte, Verbindungsdaten und -dauer feststellen. Das aber sei nur auf richterlichen Beschluß machbar (wers's glaubt...), und die technischen Möglichkeiten seien damit auch ausgeschöpft.
So weit die Legende.
In Wahrheit laufen in Deutschland derzeit mehrere Ermittlungsverfahren, in denen das Handy als Wanze eingesetzt wird. In diesen Fällen hat die Polizei die Software der Mobilgeräte so umprogrammiert, dass die Fahnder per Funksignal die Freisprecheinrichtung aktivieren und Gespräche in Wohnungen oder Autos mithören können. Wir halten uns dabei streng an die gesetzlichen Vorschriften, sagt Kriminalkommissar Ludwig Waldinger vom Bayerischen Landeskriminalamt. Bei ausgeschalteten Mobiltelefonen, darauf legt er Wert, funktioniert diese Technik nicht. Dies Antwort hat etwas Schelmisches. Denn viele Geräte lassen sich so umprogrammieren, dass der Besitzer zwar glaubt, er habe es ausgeschaltet - in Wahrheit aber bleibt das Handy in Betrieb.... |
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Geltendes Recht
Spezialisten anderer Landeskriminalämter kennen diese Technik ebenfalls. So etwa in Hamburg oder Niedersachsen. Das Bundeskriminalamt (BKA) so ein Sprecher, nutze diese Möglichkait derzeit nicht. Das Thema ist äußerst sensibel. 84 Millionen Handys sind in Deutschland im Einsatz. Mehr als das Land Einwohner hat. Der Handymarkt boomt. Die Hersteller bringen immer neue und komplexere Geräte heraus. Sie wollen ihre Kunden nicht verunsichern. Und die Polizei möchte sich bei ihren Methoden auch nicht in die Karten schauen lassen. Mehr als das Eingeständnis, dass das Handy als Wanze eingesetzt werden könnte, ist deshalb bei Fahndern wie Waldinger nicht zu holen. Rechtlich spricht nichts gegen den Einsatz manipulierter Telefone. In der Strafprozessordnung, die das Abhören regelt, ist nur vom Einsatz technischer Mittel die Rede. Und ein Handy, so heisst es im Bundesjustizministerium, sei ja schließlich nichts anderes.
Was sagen die Hersteller ?
Mögen Hersteller und Telefongesellschaften das trickreiche Umfunktionieren auch bestreiten: Der US-amerikanische Mafioso John Ardito aus der berüchtigten Genovese-Familie ist genau auf diese Weise überführt worden. Wie Akten des Richters Lewis Kaplan vom New Yorker Bundesbezirksgericht beweisen.
Ardiso hatte sich mit seinem Anwalt Peter Peluso stets an Orten getroffen, die er zuvor auf Wanzen überprüfen ließ. Was er nicht wußte: Das Ohr der Ermittler trug er in der eigenen Tasche - sein Handy war so präpariert, dass Fahnder des FBI mithören konnten.
Was meinen die Experten ?
Das ist alles eine Frage der Programmierung, sagt Sebastian Gajek von der Ruhruniversität Bochum. Die Ermittler verändern dazu die Software so, dass zwar das Display erlischt und keine Anrufe mehr ankommen. Aber auf ein bestimmtes Signal hin aktiviert sich die Freisprecheinrichtung, ohne dass es klingelt oder das Display aufleuchtet.
Während der Besitzer glaubt, das Telefon liege funktionslos auf dem Tisch, ist in Wahrheit eine Leitung geschaltet, die jetzt alle Geräusche aus der Umgebung überträgt.
Der Besitzer kriegt davon nichts mit, wundert sich allenfalls, dass der Akku schon wieder leer ist. Wir wissen, dass das technisch möglich ist, sagt Jochen Schiller, IT-Experte der Freien Universität Berlin, der schon das BKA beraten hat. Handys seien kleine Computer und per Funk programmierbar, wie es manche Hersteller unbemerkt zu Wartungszwecken machen.
Was ist möglich ?
Stille SMS würden von Sicherheitsbehörden versandt, etwa um ein Handy zu orten. Man könne, so Schiller, sowohl das Handy als auch die SIM-Karte programmieren.
Das ist umso einfacher wenn es ein Zusammenspiel mit dem Provider gibt, wovon man bei Sicherheitsbehörden ausgehen kann. Zudem gebe es bei der Polizei ein paar fitte Leute.
Sie haben es besonders leicht, wenn es ihnen gelingt, das Gerät für eine kurze Zeit in die Hände zu bekommen. Die Manipulation funktioniert aber auch über Bluetooth,
W-Lan oder Infrarot. Das Handy war nie sicher, betont Wilhelm Pütz, Referatsleiter Mobilfunksicherheit im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. So könnten beispielsweise Trojaner verschickt werden - Programme die sich in Bilddateien, Spielen oder Klingeltönen verstecken lassen. Das Abhören von Raumgesprächen heißt es in einer BSI-Broschüre zum Mobilfunk, kann nur dann sicher ausgeschlossen werden, wenn das Einbringen von Mobiltelefonen in den zu schützenden Raum verhindert wird. Ausschalten allein reiche nicht aus, da bei manipulierten Handys ein unbemerkter Übergang in den Sendebetrieb nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden könne.
Wie kann man das verhindern ?
Absoluten Schutz vor der Handyspionage bieten nur 2 Optionen:
den Akku heraus nehmen oder einen "Handyblocker" benutzen.
Der Störsender aus Israel kostet bis zu 4000 Euro und ist in Deutschland verboten.
Aus gutem Grund - vermutlich!
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