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Erfolgshonorar zwischen Mandant und Anwalt
Erfolgshonorar zwischen Mandant und Anwalt
WIE WERDEN ANWÄLTE HONORIERT?
In der Regel werden Anwälte nach gesetzlich festgelegten
Gebührensätzen honoriert, die sich am jeweiligen Streitwert orientieren. Liegt dieser Wert
etwa beim Streit um ein Erbe bei 100.000 Euro, muss der Mandant dem Anwalt bereits für den
ersten Auftritt vor Gericht rund 4000 Euro zahlen. Werden solche Zivilprozesse über mehrere
Instanzen geführt, summiert sich der Betrag schnell auf eine fünfstellige Summe. Wird das
Verfahren verloren, muss der Kläger auch die Anwaltskosten der Gegenseite und die
Gerichtskosten tragen.
WAS IST EIN ERFOLGSHONORAR?
In riskanten Verfahren können Kläger nun mit ihrem Anwalt
vereinbaren, dass er statt der gesetzlichen Gebühren im Fall des Erfolges eine bestimmte
Summe bekommt oder bei Misserfolg weniger erhält - oder gar leer ausgeht.
WER DARF EIN ERFOLGSHONORAR VEREINBAREN?
Das neue Gesetz beschreibt den Ausnahmefall von der
weiterhin gültigen Honorierung nach festen Gebührensätzen. Die Novelle richtet sich Zypries
zufolge nur an einen Mandanten, der in Anbetracht seiner "wirtschaftlichen Verhältnisse" und
ohne Möglichkeit eines Erfolgshonorars "vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung absehen
würde". Auch mittellose Bürger mit Anspruch auf Prozesskostenhilfe können Erfolgshonorare
vereinbaren und genießen dabei einen Sondervorteil: Diese Hilfe gewährt der Staat nur dann,
wenn ein Gericht zuvor grundsätzlich die Erfolgsaussichten des anstehenden Rechtsstreits für
einigermaßen realistisch erachtet hat. Solch ein Bewilligungsbescheid kann in
Honorarverhandlungen mit dem Anwalt dann wie ein Joker wirken.
WORAUF MUSS EIN MANDANT ACHTEN?
Damit ein Mandant bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars
nicht übervorteilt wird, muss der Anwalt eine Reihe von Aufklärungspflichten erfüllen: Er
muss etwa die Vergütung angeben, die er ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars verlangen
könnte. Und er muss den Zuschlag beziffern, der im Erfolgsfall zusätzlich zu dieser Vergütung
fällig wird.
LOHNT SICH EINE HONORARVEREINBARUNG IN ALLEN FÄLLEN?
Bei geringen Streitwerten kann ein
Erfolgshonorar teuer werden. Wird etwa um 10.000 Euro Schmerzensgeld gestritten, liegt der
übliche Gebührensatz bei rund 1400 Euro je Rechtszug. Anwälte werden bei solchen Kleinbeträgen
oftmals auf einen Risikozuschlag pochen. Dann kann schnell ein Drittel des erstrittenen Geldes
oder mehr in den Taschen des Anwalts landen.