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Rechtsanwalt |
Recht haben und Recht bekommen - 2 Seiten einer Medaillie |
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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net über Öffentliches Recht Öffentliches Recht Man kann hier 3 Rechtsgebiete eingrenzen. a) Das Öffentliches Recht regelt die Beziehungen des Einzelnen zu Trägern hoheitlicher Gewalt. b) Das Öffentliches Recht legt die rechtliche Beziehungen staatlicher Hoheitsträger untereinander fest. c) Das Öffentliches Recht bestimmt die rechtlichen Beziehungen verschiedener Staaten zueinander. In der Abgrenzung zum Bereich des Privatrechts ist Öffentliches Recht ein Sonderrecht des Staates. Was beinhaltet nun konkret Öffentliches Recht? Zunächst kann man festhalten, dass sich dieses Recht in 6 grosse Rechtsgebiete unterteilen lässt. Es sind dies folgende Gebiete: Öffentliches Recht - Europarecht Europarecht ist überstaatliches Recht auf europäischer Ebene. Es ist aber durch verschiedene Beschlüsse und Verordnungen auch Bestandteil des Staatsrechts geworden. Öffentliches Recht - Sozialrecht Das Sozialrecht bildet einen Querschnitt durch zahlreiche einzelne Rechtsgebiete. Traditionell werden die Bereiche Sozialversicherung, Sozialversorgung (z. B.Wohngeld, Kindergeld) und Sozialhilfe (Sozialfürsorge) benannt. Öffentliches Recht - Steuerrecht Das Steuerrecht ist jenes Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, welches die Festsetzung und die Erhebung von Steuern reguliert. Zum Steuerrecht im engeren Sinne gehören alle Steuergesetze. Im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Rechtsprechung dazu. Öffentliches Recht - Verfassungsrecht oder Staatsrecht Die Begriffe Verfassungsrecht und Staatsrecht sind weitgehend deckungsgleich und werden häufig für einander verwendet. Wobei ma natürlich folgendes beachten sollte: Alles Verfassungsrecht kann man dem Staatsrecht zuordnen. Aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht. (Z. B. das Bundesparteiengesetz oder das Wahlgesetz) Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Und natürlich auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird üblicherweise zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht unterschieden. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt spezielle Rechtsregeln für die Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Straßenverkehrsrecht). Öffentliches Recht - Kirchenrecht Kirchenrecht ist auch Teil des Öffentlichen Rechts, spielt aber bei der eigentlichen Rechtsprechung durch die in der Bundesrepublik verankerte Trennung von Kirche und Staat keine Rolle. Lediglich im Strafrecht gibt es Berührungspunkte bei Straftaten welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen. Oder beim Ausfüllen einiger Formulare in welchen Auskunft über die Konfession erteilt werden soll. Oder bei der Einziehung der Kirchensteuer. Rechtsanwalt Links: Rechtsanwalt Adressen - Fachliteratur - Abkürzungen Weitere Links zu Recht, Gesetz, Rechtsanwalt, Notar...
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