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Rechtsanwalt Privatrecht |
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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net zum Privatrecht Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet das die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten natürlichen oder juristischen Personen zueinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht werden oft angewandt wenn Privatrecht gemeint ist. Sie sind aber nur ein Teil des Privatrechts. Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem öffentlichen Recht. Zu diesem gehört auch das Strafrecht. Das Privatrecht sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor. Es gestattet jedem Einzelnen grundsätzlich, mit anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch nicht. Diese Wahlfreiheit kann durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten eingeschränkt sein. Etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Ergo: Wer weniger Geld hat als sein Widersacher, hat auch weniger Chancen sein Recht zu bekommen? Auch wenn er, rein juristisch gesehen, im Recht ist? Diesem Umstand wird zwar in unserer heutigen Gesellschaft versucht Rechnung zu tragen, indem finanziell nicht so leistungsstarke Mitmenschen seitens des Staates finanzielle Unterstützung bei Rechtsproblemen bekommen. Durch eine sogenannte Kostenübernahme Erklärung. Jedoch wird diese verständlicherweise ausgiebig geprüft. Das entsprechende Amt muss feststellen, ob der Antragsteller überhaupt eine Chance hat, den Rechtssteit zu gewinnen. Bei hinreichender Aussicht auf Erfolg kann es dann wiklich zu einer Kostenübernahme kommen. Ausgenommen sind verschiedene Rechtsfälle in denen der Antragsteller durch eine Straftat in diese Situation kam. Die Wahlfreiheit ist aber unabhängig davon für das Privatrecht bezeichnend, weil sie eine Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt (Vertragsfreiheit).Denn eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag. Gliederung des Privatrechts
Das Privatrecht ordnet sich in das allgemeine Privaterecht und in das sonstige Privatrecht, oder auch Sonderprivatecht. Bestandteil des allgemeinen Privatrechts ist das bürgerliche Recht. Im bürgerlichen Recht sind die grundlegenden Regeln über die Personen, die Sachen und die Schuldverhältnisse festgelegt. Das sonstige Privatrecht, das gelegentlich mit Sonderprivatrecht und Wirtschaftsprivatrecht zusammengefasst wird, ist besonders im - Handels- und Gesellschaftsrecht - im Arbeitsrecht - im Mietrecht - im Wettbewerbs- und Urheberrecht und anderen Rechtsgebieten ausführlich und detailliert geregelt. Weitere Links zu Recht, Gesetz, Rechtsanwalt, Notar...
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