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Rechtsanwalt - Prozessrecht |
Recht haben und Recht bekommen - 2 Seiten einer Medaillie |
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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net zum Prozeßrecht Das Prozessrecht vereint alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen und die Durchführung eines Prozesses im Sinne eines Gerichtsverfahrens regeln. Ein Prozess ist ein streitiges Verfahren vor einem Gericht. Dieses Verfahren muss durch eine Klage eingeleitet werden. Im Falle eines Strafprozesses durch eine Anklage. Ziel aller Prozesse ist es, die streitige Situation durch eine verbindliche Entscheidung zu klären. Das Ergebnis dieser Verfahren nennt man dann Gerichtsurteil oder Gerichtsbeschluss. Die Bezeichnung streitiges Verfahren bildet eine Abgrenzung zu nichtstreitigen Verfahren. Auch nichtstreitige Verfahren werden von Gerichten durchgeführt. Die nichtstreitigen Verfahren zählen zum Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für den ein eigenes Verfahrensrecht gilt. Zur freiwilligen Grichtsbarkeit zählen z. B. Verfahren die eine Eintragung von grundstücksbezogenen Rechten in das Grundbuch betreffen. Das deutsche Recht kennt kein einheitliches Prozessrecht. Die verschiedenen Gerichtszweige haben jeweils ihre eigenen Prozessordnungen. Folgende Fragen müssen zur Einleitung eines Prozesses geklärt werden: - Welcher gerichtliche Entscheidungsträger ist für diesen oder jenen Prozess zuständig? - Wie wird welcher Prozesse eingeleitet? Wie lautet die Anklage oder Klage? - Unter welchen Voraussetzungen ist eine Klage zulässig? - Wie oder durch wen muss sich ein Kläger vertreten lassen? - Wie und durch wen erfolgt die Vertretung der Beklagten? Man unterteilt das Prozessrecht in acht grössere Hauptgruppen. Dies sind: - das Zivilprozessrecht - die sogenannte Freiwillige Gerichtsbarkeit - das Arbeitsgerichtliche Verfahren - das Strafprozessrecht - das Verwaltungsprozessrecht - das Finanzgerichtliches Verfahren - und das Verfassungsprozessrecht Weitere Links zu Recht, Gesetz, Rechtsanwalt, Notar...
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