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Rechtsanwalt Steuerrecht |
| Recht haben und Recht bekommen - 2 Seiten einer Medaillie |
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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, welches zur Festsetzung und Erhebung von Steuern dient. Die Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung werden im Steuerrecht weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt. Im Gegensatz dazu ist das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch diejenigen Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Finanzgerichtsbarkeit und der Steuerverwaltung befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung der Steuereinnahmen befassen. Dennoch sind diese Rechtnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich. Das Wort Steuer kommt aus dem Althochdeutschen Stiura und bedeutet soviel wie Stütze, Beihilfe oder auch nur Hilfe. Nach der legalen Definition in § 3 der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen. Sie sind von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen (Bund, Land, Gemeinde) zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, dass sie das Gesetz zur Leistungspflicht verpflichtet. Zölle und Abschöpfungen der EU gehören ebenfalls zu den Steuern. Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und undurchschaubar. Deshalb wird es von vielen als ungerecht empfunden. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung. Sie ermuntern zu aufwändigen Gestaltungen und erfordern hohen Beratungsaufwand. Steuerrecht - Gesetzgebung Verfassungsrechtliche Grundlage über die Steuerhoheit bildet das Finanzverfassungsrecht. Die Grundsätze des deutschen Steuerrechts werden als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung bestimmt. Danach sind Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und Steuerverwaltungshoheit nach unterschiedlichen Kriterien auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Steuerrecht - Steuergesetze Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO). Als Rahmengesetz regelt sie, welche Behörden für die Erhebung der Steuern zuständig sind. Wer eine Steuer schuldet oder für sie haftet. Welche Rechte und Pflichten der Steuerpflichtige und die Finanzbehörden haben. Wie man sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden zur Wehr setzen kann. Wie und unter welchen Voraussetzungen Steuern eingetrieben werden können und wann Steuerstraftaten vorliegen. Das materielle Steuerrecht für die verschiedenen Steuerarten wird in den Einzelsteuergesetzen wie Einkommenssteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz (Beispiele) hinsichtlich Steuerpflicht oder Steuervergünstigung, Bemessungsgrundlagen und Steuersatz geregelt. Steuerrecht - Rechtsprechung In Artikel 108 Absatz 3 Grundgesetz wird die Finanzgerichtsbarkeit durch Bundesgesetz einheitlich geregelt. Mit der Finanzgerichtsordnung sind als Instanzen eingerichtet: - in den Ländern die Finanzgerichte als obere Landesgerichte - im Bund der Bundesfinanzhof mit dem Sitz in München Vom Klageverfahren zu unterscheiden ist der außergerichtliche Rechtsbehelf (siehe die aufgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung bei Steuerbescheiden durch das Finazamt). Dieses Einspruchsverfahren gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen Steuerbescheid durch die Finanzbehörde anzufechten und selbst nochmals umfassend überprüfen zu lassen. Dadurch können mögliche Fehler in einem kostenfreien und schnellen Verfahren korrigiert werden. Steuerrecht - Zoll- und Steuerverwaltung Die Verwaltung der Abgaben ist per Finanzverwaltungsgesetz, gleich zur Steuerertragshoheit und dem föderalen Aufbau Deutschlands, den folgenden Behörden übertragen: Auf Bundesebene die Bundesfinanzbehörden und als oberste Behörde das Bundesministerium der Finanzen. Sie zeichnen verantwortlich für die bundeseinheitlichen Abgaben. Oberbehörden des Finanzministeriums: - die Bundeswertpapierverwaltung - die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein - das Bundeszentralamt für Steuern Mittelbehörden, soweit eingerichtet: - das Zollkriminalamt - die Oberfinanzdirektionen (soweit sie für die Verwaltung von bundesspezifischen Aufgaben zuständig sind) Örtliche Behörden: - die Hauptzollämter einschließlich ihrer Dienststellen (Zollämter, Zollkommissariate) - die Zollfahndungsämter Auf Länderebene tragen die Verantwortung die Landesfinanzbehörden. Sie sind verantwortlich für länderspezifische Abgaben soweit sie in ihre Zuständigkeit fallen. Oberste Behörde: - Die jeweils zuständigen obersten Landesbehörden. In der Regel das Landesfinanzministerium. Mittelbehörden: - Die Oberfinanzdirektionen mit Ausnahme des Freistaates Bayern. Dort ist es das Landesamt für Steuern. Zuständigkeit vorausgesetzt. Örtliche Behörden: - Die Finanzämter Kommunale Ebene: - Die Zuständigkeiten betreffend kommunaler Abgaben werden durch das Kommunalabgabengesetz und die einzelnen kommunalen Satzungen geregelt. Steuerrecht - Steuerarten Steuern können in vielfachster Weise unterschieden werden. Unter Anderem hinsichtlich der Steuerträgerschaft. Bei direkten Steuern ist der wirtschaftlich belastete Bürger der Steuerpflichtige. Bei indirekte Steuern (z.B. Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer) führt ein Dritter die Steuer für den wirtschaftlich belasteten Bürger ab. Steuerrecht - Steuergesetzgebungshoheit Nur der Bund und die Bundesländer sind zur Steuergesetzgebung berechtigt. Steuerrecht - Steuerertragshoheit Hinsichtlich der Frage, wem die Erträge zustehen, werden Gemeinschaftsteuern, Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern unterschieden. Steuerrecht - Steuergegenstand Es können der Besitz, der Ertrag, der Umsatz und der Verbrauch besteuert werden. In der Volkswirtschaft stehen Produktions- und Importabgaben an. Nicht zu vergessen die einkommens- und vermögenswirksamen Steuern.
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