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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net - Geschmacksmusterrecht
Rechtsanwalt Geschmacksmusterrecht
Das Gesetz über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen, kurz Geschmacksmustergesetz, ist eine deutsche Rechtsvorschrift, die Geschmacksmuster begrifflich definiert und konkret schützt. Die aktuelle Fassung stammt vom 1. Juni 2004, sie löste das alte Geschmacksmustergesetz aus dem Jahr 1876 und das Schriftzeichengesetz von 1981 ab.
Rechtsanwalt Geschmacksmusterrecht
Lt. Rechtsanwalt Geschmacksmusterrecht ist ein Geschmacksmuster ein Gegenstand eines gewerblichen Schutzrechts, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Gestaltungsform verleiht. Gemeint sind damit vor Allem die Rechte zu Design, Farbe und Form. Ästhetische Gestaltungen sind vom Patent- und Gebrauchsmusterschutz zwar ausgenommen, können aber nach dem Geschmacksmustergesetz durch die Eintragung in das Geschmacksmusterregister ebenfalls gegen Nachahmung geschützt werden. Geschützt ist die eingetragene zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Bedingungen für die Rechtswirksamkeit eines Geschmacksmusters sind im Wesentlichen:
Neuheit - es darf kein identisches Muster vor der ersten Anmeldung veröffentlicht worden sein. Es gibt jedoch eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten.
Rechtsanwalt Geschmacksmusterrecht
Eigenart - der Gesamteindruck, den das Muster auf den informierten Benutzer macht, muss sich von dem Gesamteindruck unterscheiden, den ein anderes Muster auf den informierten Benutzer macht.
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Ein Geschmacksmuster ist ein sogenanntes ungeprüftes Recht. Dies bedeutet, dass die Voraussetzungen der Neuheit und Eigenart im Eintragungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht überprüft werden. Das DPMA überprüft nur die formalen Voraussetzungen zur Eintragung. Führt der Inhaber eines Geschmacksmusters über Ansprüche aus dem Muster einen Rechtsstreit, so steht seinem Prozessgegner allerdings der Einwand offen, das Muster sei unwirksam, weil ihm die Neuheit bzw. Eigenart fehle.
Rechtsanwalt Geschmacksmusterrecht
Seit Inkrafttreten der Verordnung am 6. März 2002 gibt es noch das Gemeinschafts Geschmacksmusterrecht. Nach der GGV wird neben dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster als wesentliche Neuerung das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt. Dieses nichtregistrierte Designrecht bietet zwar lediglich einen reinen Nachahmungsschutz für drei Jahre, entsteht aber automatisch mit der öffentlichen Zugänglichmachung des Musters in der EU. Sieht man den Geschmacksmusterschutz als allgemeinen Oberbegriff aller Designschutzformen, fehlt ihm deshalb mittlerweile die durchgängige formale Komponente.
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