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Information und Aufklärung von rechtanwalt.net - Rechtsanwalt Patentrecht
Rechtsanwalt Patentrecht
Rechtsanwalt Patentrecht - Definition
Patente sollen für Erfindungen erteilt werden, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.
Zwar wird in Patentanmeldungen üblicherweise nur eine Erfindung beschrieben, jedoch werden in den Patentansprüchen, speziell wenn eine grundsätzliche Idee beansprucht werden soll, oft alle möglichen Implementierungen und (auch erst in Zukunft entdeckte) Verwendungen der Idee beansprucht.
Rechtsanwalt Patentrecht - Verleihung
Mit der Patenterteilung wird dem Inhaber ein absolutes Recht an den erteilten Patentansprüchen verliehen, das heißt ein gegen jeden Dritten wirkendes negatives Ausschließlichkeitsrecht. Ein positives Benutzungsrecht vermittelt ein Patent hingegen nicht, da ältere Patente existieren können, die einen weiteren Schutzumfang haben. Natürlich gibt es darüber hinaus auch gesetzliche Schranken z. B. für zulassungsbedürftige Arzneimittelwirkstoffe.
Rechtsanwalt Patentrecht - Dauer
Ein Patent wird für eine Dauer von bis zu 20 Jahre erteilt. Bei Patenten für Erfindungen, die Arzneimittel oder Pflanzenschutzmittel betreffen, kann nach zwei Verordnungen der EU aufgrund der langen Dauer der Zulassungsverfahren durch ein Ergänzendes Schutzzertifikat der Schutz um maximal 5 Jahre verlängert werden.
Rechtsanwalt Patentrecht - Pflichten Patentinhaber
Im Gegenzug zur staatlichen Einräumung eines zeitlich befristeten Monopols muss der Erfinder seine Erfindung in einer Patentschrift offenlegen. Das bedeutet, er muß es jedermann zugänglich machen. Die Offenlegung durch das Patentamt erfolgt spätestens 18 Monate nach der Anmeldung durch die Veröffentlichung der Patentanmeldung als Offenlegungsschrift. Dies entfällt, wenn die Anmeldung vorher zurückgenommen wird. Dem Anmelder steht es frei, eine vorzeitige Offenlegung zu beantragen.
Rechtsanwalt Patentrecht - Regelung in Deutschland
In Deutschland werden diese Dokumente Offenlegungsschrift (noch nicht erteiltes Patent) und Patentschrift (erteiltes Patent) genannt. Diese Dokumente sind öffentlich zugänglich und inzwischen auch online recherchierbar.
Die Gesellschaft bedient sich der Belohnung durch das zeitlich befristete Monopol, um den Erfinder zu motivieren, sein Wissen zugänglich und nach Ablauf der Schutzfrist allgemein nutzbar zu machen.
Wie bereits bei der Einführung des Patentwesens gibt es erneut Diskussionen über den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Sinn und Zweck des Patentwesens.
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Rechtsanwalt Patentrecht - Dauer des Erteilungsverfahrens
In Deutschland dauert ein Patentverfahren durchschnittlich zwei bis zweieinhalb Jahre, wenn die formalen Anforderungen (Anmeldungsfrist, Gebührenzahlung) erfüllt wurden. Im Einzelfall kann es jedoch auch viel länger dauern.
Rechtsanwalt Patentrecht - Ende des Patentschutzes
Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt 20 Jahre ab Anmeldedatum. Es kann allerdings für Erfindungen, die erst nach aufwändigen Zulassungsverfahren (vor allem klinische Studien bei Arzneimitteln) wirtschaftlich verwertet werden können, ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden, das die Patentlaufzeit dann um maximal fünf Jahre verlängert.
Ein Patent läuft durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr (Jahresgebühr) vorzeitig aus, so dass es von diesem Zeitpunkt an nicht mehr existiert. Ein Patent kann auch dadurch erlöschen, dass der Patentinhaber seinen schriftlichen Verzicht gegenüber dem Patent- und Markenamt ausspricht.
Rechtsanwalt Patentrecht - Widerruf,Entzug
Weiterhin kann ein Patent widerrufen oder für nichtig erklärt werden. So wurden sowohl nach dem Ersten Weltkrieg als auch nach dem Zweiten Weltkrieg sämtliche deutschen Patente für nichtig erklärt. Auch Dritte haben die Möglichkeit, ein bereits erteiltes Patent anzugreifen. Im Einspruchsverfahren kann jeder innerhalb von 3 Monaten oder innerhalb von neun Monaten (bei europäischen Patenten) nach Veröffentlichung der Patenterteilung gegen das Patent Einspruch erheben. Dieser ist schriftlich zu erklären und zu begründen. Der Einspruch kann nur auf diese Gründe gestützt werden:
- die angemeldete Erfindung ist nicht patentfähig
- sie wurde nicht vollständig offenbart
- eine widerrechtliche Entnahme lag vor
- der ursprüngliche Patentantrag wurde unzulässig erweitert
Im Einspruchsverfahren hat jede Partei die eigenen Kosten zu tragen. Das Einspruchverfahren ist daher kostengünstiger als das Nichtigkeitsverfahren.
Rechtsanwalt Patentrecht - Ablauf der Einspruchsfrist
Nach Ablauf der Einspruchsfrist besteht nur noch die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage. Für die Nichtigerklärung eines wirksam erteilten Patents ist eine Klage vor dem Bundespatentgericht gegen den Patentinhaber notwendig. Als Nichtigkeitsgründe können gleichfalls die oben genannten Gründe angeführt werden. Die in Art. II § 6 des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen geregelten Nichtigkeitsgründe für das europäische Patent entsprechen fast vollständig denen für das deutsche Patent. Die Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren wird nach mündlicher Verhandlung gefällt und endet durch Urteil (§ 84 PatG). Durch erfolgreiche Nichtigkeitsklagen können Schadenersatzforderungen aus Schutzrechtsverletzungen rückwirkend eliminiert werden.
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